Faceless-Fotokonzept
Wir veröffentlichen nur Fotos, auf denen kein erkennbares Gesicht der Kinder und Jugendlichen zu sehen ist.
Unsere Verantwortung
Unsere Mission ist von tiefer Verantwortung gegenüber unseren jungen Teilnehmenden geprägt. Wir übernehmen nicht nur die Verantwortung für ihre Bildung und Entwicklung, sondern auch für ihre Sicherheit und Privatsphäre. Daher veröffentlichen wir nur entstandene Fotoaufnahmen, auf denen kein erkennbares Gesicht der Kinder und Jugendlichen zu sehen ist. (Faceless-Fotos)
Beispiel eines Faceless-Fotos:
Deine Einwilligung
Mit deiner Einwilligung gibst du codefryx die Erlaubnis (Rechtsgrundlage Art. 6 (1) 1 a) DSGVO) die entstandenen Foto- und Videoaufnahmen deines Kindes ohne erkennbares Gesicht in digitalen Medien/dem Internet (z. B. unsere Website oder Social-Media-Kanäle) oder zu unserer internen Berichterstattung zu verarbeiten und zu veröffentlichen.
Deine Rechte
Du kannst nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Auskunft verlangen und hast das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht sowie ein Recht auf Löschung. Im Hinblick auf dich betreffende personenbezogene Daten, die du uns aufgrund einer Einwilligung oder zur Durchführung eines zwischen uns bestehenden Vertrages bereitgestellt hast, steht dir ein Recht auf Datenübertragbarkeit in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu. Du hast ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Widerrufsrecht
Du kannst deine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Gesetzliche Erlaubnistatbestände bleiben von einem Widerruf der Einwilligung unberührt, etwa weil es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, der Teilnehmer/die Teilnehmerin nur als Beiwerk erscheint oder an einer Versammlung oder ähnlichen Veranstaltung teilgenommen hat (Rechtsgrundlage Art. 6 (1) 1 f) DS GVO).
Besteht danach ein Löschungsanspruch gem. Art. 17 (1) b) DSGVO, § 35 BDSG, dann werden die Aufnahmen aus unseren eigenen Internetangeboten entfernt oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird darauf unkenntlich gemacht (z. B. durch Verpixelung) und nicht mehr für neue Drucksachen verwendet.
Durch Archivierungsdienste können im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin aufzufinden sein. Nach den derzeit bekannten Informationen können Fotos und Daten bei Social-Media-Diensten nicht mehr gelöscht werden, sondern werden nur nicht mehr öffentlich gezeigt.